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> irgendwie stecke ich in einem Entscheidungskonflikt. Ich arbeite u.a. als > DB-Entwickler bei einer kleineren Firma. Nun ist ein größeres Unternehmen > auf uns zugekommen, um sich eventl. eine "einfache" DB-Lösung anfertigen zu > lassen. Diese beinhaltet eine Website mit Berechnungsmöglichkeiten und > einer Schnittstelle (in Perl geschrieben) zur Datenbank mySQL , um die > Berechnungen entgegenzunehmen usw. Dieses Gesamtmodul würde von dem > Unternehmen gekauft werden, mit der Absicht, dieses bei ihren Kunden > einzusetzen, was bedeutet, dass dieses Modul vielfach eingesetzt werden > würde. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß wenn man sein Copyright in die Software hineinschreibt, jedoch es zur nichtkommerziellen Nutzung und zum Testen freigibt, man sich sehr viel mehr Kunden macht. Diese kommen dann häufig an, und möchten die eine oder andere Änderung haben. Was liegt also näher, als den ursprünglichen Autor zu fragen ? > Der vielfache Einsatz gefällt mir nicht, da eventuell dieses Modul in die > Hände von Firmen fallen würde, die selbst eine DB aufbauen wollten, ihnen > aber noch der entscheidende Schritt fehlte. Mit diesem Modul würde ihnen Auch andere Programmierer sind in der Lage, "entscheidende Schritte" zu programmieren .....Wo kämen wir hin, wenn GNU Software immer und immer wieder neu programmiert werden müsste.....Einer für alle, alle für einen ..... > gezeigt werden, wie letztendlich eine Anbindung zur DB übers Internet > hergestellt wird, ohne dafür etwas zu tun. Damit kann ich mich überhaupt Das ist ein alter Hut ....Siehe http://www.rent-a-database.de/mysql/mysqllive.html Auch mit ACCESS kann man JDBC Type 4 ansprechen .... > nicht anfreunden. Aber vielleicht ist die Anbindung ja nichts Besonderes > mehr, möglicherweise gibt es im Internet frei erhältliche DB-Lösungen, dann > müsste ich das vielleicht noch mal überdenken. Genau ... > Was würdet ihr in einem solchen Fall machen? Würdet ihr zur Bedingung > machen, dass das Modul nur dann erstellt wird, solange das Modul auf dem > eigenen Server zum Einsatz kommt? Oder würdet ihr das Modul zu einem guten > Preis verkaufen, und die Vervielfältigung erlauben? Würdet ihr dann für > jede Verfielfältigung eine Lizenzgebühr erheben? Juristisch ist das eh so, daß bei einem Werkvertrag für die Programmierung eines Moduls der Auftraggeber alle Rechte daran hält. Es ist also nicht möglich, Geld für die Entwicklung zu kassieren, und gleichzeitig Lizenzgebüren zu kassieren. Ich würde dem Auftraggeber das Modul verkaufen, mit der Option, daß er es innerhalb 3 Monate als GPL freigeben muß .....so mache ich das stets.....Damit läßt man dann andere auch nicht dumm sterben .....falls es mal genial sein sollte .... Gru/3, Guido Stepken > Über eure Meinung würde ich mich freuen, > > Gruß, > Thomas Barth > > > > > --- > *** Weitere Infos zur Mailingliste und MySQL unter http://www.4t2.com/mysql --- *** Weitere Infos zur Mailingliste und MySQL unter http://www.4t2.com/mysql
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