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Am Samstag, 24. April 2004 19:24 schrieb Christoph Starkmann: > Hallo Martin, > > > Da die Software meistens per Internet vertrieben wird (Download) und du > > lediglich die Lizenz erwirbst, darf es nicht bei Ebay angeboten werden. > > Es dürfen nämlich keine handfesten Gegenstände versteigert werden. Meine > > ich zumindest mal bei Spiegel Online gelesen zu haben, als jemand bei > > Ebay spaßeshalber einen 'Neuen Ordner' aus seinem Dateiverzeichnis > > versteigert hatte. Die Auktion lief sehr erfolgreich, wurde aber seitens > > Ebay aus dem o.g. Grund eingestellt. > > > > Aber die Frage habe ich mir auch schon mal gestellt. > > Natürlich darfst du den Datenträger sowie den Nutzungsvertrag > verkaufen, dass ist schon möglich. Ich habe gerade _nicht_ von Datenträgern gesprochen. Ich habe mich in meiner letzten Email verschrieben. Es soll heissen, du darfst bei Ebay mit keine nicht handfesten Sachen handeln. Ein Beispiel: Du lädst dir bei Zend diese schöne, teure IDE, testest sie 30 Tage und entschließt dich, die Lizenz zu erwerben. So weit ich weiss, kommt der Freischaltschlüssel per Email an. Nun, nach einem halben Jahr kommt die nächste Version der IDE. Da du so zufrieden warst und immer auf dem Laufenden bleiben möchtest, kaufst du dir diese neue Version. Was machst du aber mit der alten? Verkaufen. Da du aber nichts 'handfestes' hast, wie einen (originalen[?]) Datenträger, lediglich den Freischaltschlüssel in deiner alten Email, müsstest du eigentlich das Paket mit den Zend Studio v.X.Y-alt Binaries und den Freischaltschlüssel verkaufen. Sprich, du würdest dem Höchstbietenden nur das Zend Studio Archiv und den Freischaltschlüssel per Email -- oder wie auch immer -- schicken müssen. Vielleicht sogar nur den Freischaltschlüssel. Und das geht gerade bei Ebai nicht. Siehe: http://pages.ebay.de/help/policies/downloadable.html und http://pages.ebay.de/help/policies/software.html#cdr [...] -- MfG Martin Rozmus martinrozmus at freenet.de
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