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On Sunday 17 April 2005 22:40, Sebastian Burg wrote: > Daher stellt sich in diesem Konkreten Fall diese Frage eigentlich garnicht. > Dazu ist es schon so, der der das bild macht hat die rechte. wenn sie einer > also ohne erlaubnis benutzt, ist das gerade in der heutigen rechtslage > diebstahl. Nicht Diebstahl, Diebstahl ist die "heimliche Entwendung fremden Eigentum"[1] sondern Verstoß gegen das Urheberrecht, wogegen der Urheber auf Grundlage des §97 UrhG unter Berufung auf seine Rechte nach §72 UrhG und seine Persönlichkeitsrechte nach §§12-14 UrhG und seine Verwertungsrechte §§15-24 vorgehen kann. johannes
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