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On Sunday 17 April 2005 22:40, Sebastian Burg wrote: > Daher stellt sich in diesem Konkreten Fall diese Frage eigentlich garnicht. > Dazu ist es schon so, der der das bild macht hat die rechte. wenn sie einer > also ohne erlaubnis benutzt, ist das gerade in der heutigen rechtslage > diebstahl. Nicht Diebstahl, Diebstahl ist die "heimliche Entwendung fremden Eigentum"[1] sondern Versto� gegen das Urheberrecht, wogegen der Urheber auf Grundlage des �97 UrhG unter Berufung auf seine Rechte nach �72 UrhG und seine Pers�nlichkeitsrechte nach ��12-14 UrhG und seine Verwertungsrechte ��15-24 vorgehen kann. johannes
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