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Hi Lutz, >>§6 Teledienstgesez ist das Problem >>Dort gibt es die Impressumspflicht: >>Email muss enthalten sein > > da steht: "Diensteanbieter haben für GESCHÄFTSMÄSSIGE Teledienste > mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar > erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ...". > > Ich denke also, für eine private Website würde ein funktionierendes > Kontaktformular als Ersatz für die Angabe der E-Mail-Adresse > ausreichen. erstens: meine Website ist in CH, aber allgemein für meine D Websites: wohl scheint es für so einen Fall noch kein Gerichtsurteil zu geben, dass einen Zwingt die eMail preiszugeben. Oder kann mich jemand eines besseren belehren? Grüssle, Tobi
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