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Hannes Streicher wrote: > und genau das ist das Problem mit vielen der Lizenzen aus dem > Anglikanischen Rechtsraum sie sind für das Copyright ausgelegt und > ecken an vielen Stellen am Deutschen Urheberrecht an , Sowohl das Urheberrecht als auch das Copyright gestatten es mir als Rechteinhaber festzulegen ob ich jemandem an den ich mein Werk weitergegeben habe gestatte dieses im eigenen Namen weiterzuverkaufen. Was das Urheberrecht im Gegensatz zum Copyright nicht gestattet ist die Weitergabe des Urheberrechts selbst, d.h. selbst bei vollständiger und exklusiver Weitergabe der Nutzungsrechte bleiben gewisse Rechte beim tatsächlichen Urheber. Probleme durch die unterschiedlichen Rechtsräume ergeben sich aber eher bei Themen wie Gewährleistungsausschluß und weniger aus Urheberrecht/Copyright-Spitzfindigkeiten ... -- Hartmut Holzgraefe, Senior Support Engineer . MySQL AB, www.mysql.com
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