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Egon Schmid wrote:
> Seit wann steht das Verwertungsrecht =FCber dem Urheberrecht?
deshalb der hinweis auf die lizenz
als Urheber hat er bei der ver=F6ffentlichung evtl. eine
lizenz festgelegt, die festlegt, unter welchen bedingungen
es verfielf=E4ltigt werden kann (abgesehen von den bereits
durch das Urheberrecht explizit einger=E4umten ...)
> Verwerten kann man das PHP Manual nur dann, wenn ich 50 Jahre
> mausetot bin, oder sehe ich da was falsch?=20
jein ...
50 Jahre nachdem der letzte(!) Beteiligte verstorben ist
erlischt das Copyright endg=FCltig und das Werk geht in das
=F6ffentliche Eigentum (Public Domain) =FCber
Verwertung ist aber auch vorher m=F6glich
1) in Zitaten u.a. gedeckt durch das Urheberrecht an sich
2) gem=E4=DF der Lizenz unter der ver=F6ffentlicht wurde
(zB. "Nachdruck erlaubt" oder "GPL")
genau darauf wollte ich mit meinem ersten, zugegebenerma=DFen
etwas knappen, Posting hinaus:
- gegen Nichtnennung der Quelle kann man sich immer wehren,
daf=FCr mu=DF man nicht einmal "(C) Mein Name" drunter schreiben,
da greift das Urheberrecht auch implizit
- gegen eine kommerzielle Verwertung durch dritte kann man
sich dagegen nur dann wehren, wenn man diese nicht vorher
bereits durch explizite Ver=F6ffentlichung unter einer Lizenz,
die solches gestattet, erlaubt hat
je nach Art der Ver=F6ffentlichung kann die Erlaubnis zur
Weiterverwertung auch implizit gegeben werden
wenn ich zB jemandem auf dieser Liste auf eine Frage antworte
und dabei auch Code in die Antwort packe, dann kann jeder
hier IMHO diesen Code verwenden, auch kommerziel, es sei
denn ich weise explizit darauf hin, das ich das *nicht*
m=F6chte
Da Roland nicht weiter beschrieben hat, wie und wo er
ver=F6ffentlicht hat, kann ich nicht entscheiden was hier
vermutlich zutrift, deshalb nur der allgemeine
Lizenz-Hinweis
=2E.. und im Falle des Manuals sind durch die gew=E4hlte Lizenz
bereits weitreichende Verwertungsrechte gew=E4hrt, incl.
kommerzieller Verwertung. Einzige Regeln dabei sind:
- Copyright beachten und Copyright-Hinweise nicht entfernen
- Jedem, der das fertige Werk erh=E4lt (egal was er daf=FCr
bezahlt) mu=DF ohne Mehrkosten (au=DFer Material, Porto,
vertretbare Bearbeitungsgeb=FChr) auch der Quellcode incl.
aller =C4nderungen zur Verf=FCgung gestellt werden
(jetzt mal unter der Voraussetzung formuliert, das die GPL
auch auf XML-Quellen anwendbar ist, aber das ist ein anderes
Thema)
D.h. ich kann jederzeit hergehen, ein PHP-Manual auf blauem
Bl=FCmchenmuster drucken und verkaufen. Ich kann sogar Copyright
auf die genaue Gestaltung (blaue Bl=FCmchen) beanspruchen.
Ich mu=DF aber jedem K=E4ufer auch die XML-Quellen zur Verf=FCgung
stellen, incl. eventueller =C4nderungen, die ich selbst
eingebracht habe.
Das w=E4re zumindest im Geiste der GPL, tats=E4chlich greift sie
bei Dokumentation nicht wirklich, so da=DF eine andere Lizenz
f=FCr das Manual vermutlich sinnvoller w=E4re.
Andererseits, da die GPL nichts =FCber Dokumentation sagt,
kann man sich vermutlich sogar auf das reine Urheberrecht
zur=FCckziehen und sich einfach auf den Standpunkt stellen,
das nicht "Nachdruck erlaubt" draufstand und deshalb ...
aber da k=F6nnen du und dein Anwalt sicher stundenlange
Geschichten aus der Praxis zum besten geben ...
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