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Egon Schmid wrote: > Seit wann steht das Verwertungsrecht =FCber dem Urheberrecht? deshalb der hinweis auf die lizenz als Urheber hat er bei der ver=F6ffentlichung evtl. eine lizenz festgelegt, die festlegt, unter welchen bedingungen es verfielf=E4ltigt werden kann (abgesehen von den bereits durch das Urheberrecht explizit einger=E4umten ...) > Verwerten kann man das PHP Manual nur dann, wenn ich 50 Jahre > mausetot bin, oder sehe ich da was falsch?=20 jein ... 50 Jahre nachdem der letzte(!) Beteiligte verstorben ist erlischt das Copyright endg=FCltig und das Werk geht in das =F6ffentliche Eigentum (Public Domain) =FCber Verwertung ist aber auch vorher m=F6glich 1) in Zitaten u.a. gedeckt durch das Urheberrecht an sich 2) gem=E4=DF der Lizenz unter der ver=F6ffentlicht wurde (zB. "Nachdruck erlaubt" oder "GPL") genau darauf wollte ich mit meinem ersten, zugegebenerma=DFen etwas knappen, Posting hinaus: - gegen Nichtnennung der Quelle kann man sich immer wehren, daf=FCr mu=DF man nicht einmal "(C) Mein Name" drunter schreiben, da greift das Urheberrecht auch implizit - gegen eine kommerzielle Verwertung durch dritte kann man sich dagegen nur dann wehren, wenn man diese nicht vorher bereits durch explizite Ver=F6ffentlichung unter einer Lizenz, die solches gestattet, erlaubt hat je nach Art der Ver=F6ffentlichung kann die Erlaubnis zur Weiterverwertung auch implizit gegeben werden wenn ich zB jemandem auf dieser Liste auf eine Frage antworte und dabei auch Code in die Antwort packe, dann kann jeder hier IMHO diesen Code verwenden, auch kommerziel, es sei denn ich weise explizit darauf hin, das ich das *nicht* m=F6chte Da Roland nicht weiter beschrieben hat, wie und wo er ver=F6ffentlicht hat, kann ich nicht entscheiden was hier vermutlich zutrift, deshalb nur der allgemeine Lizenz-Hinweis =2E.. und im Falle des Manuals sind durch die gew=E4hlte Lizenz bereits weitreichende Verwertungsrechte gew=E4hrt, incl. kommerzieller Verwertung. Einzige Regeln dabei sind: - Copyright beachten und Copyright-Hinweise nicht entfernen - Jedem, der das fertige Werk erh=E4lt (egal was er daf=FCr bezahlt) mu=DF ohne Mehrkosten (au=DFer Material, Porto, vertretbare Bearbeitungsgeb=FChr) auch der Quellcode incl. aller =C4nderungen zur Verf=FCgung gestellt werden (jetzt mal unter der Voraussetzung formuliert, das die GPL auch auf XML-Quellen anwendbar ist, aber das ist ein anderes Thema) D.h. ich kann jederzeit hergehen, ein PHP-Manual auf blauem Bl=FCmchenmuster drucken und verkaufen. Ich kann sogar Copyright auf die genaue Gestaltung (blaue Bl=FCmchen) beanspruchen. Ich mu=DF aber jedem K=E4ufer auch die XML-Quellen zur Verf=FCgung stellen, incl. eventueller =C4nderungen, die ich selbst eingebracht habe. Das w=E4re zumindest im Geiste der GPL, tats=E4chlich greift sie bei Dokumentation nicht wirklich, so da=DF eine andere Lizenz f=FCr das Manual vermutlich sinnvoller w=E4re. Andererseits, da die GPL nichts =FCber Dokumentation sagt, kann man sich vermutlich sogar auf das reine Urheberrecht zur=FCckziehen und sich einfach auf den Standpunkt stellen, das nicht "Nachdruck erlaubt" draufstand und deshalb ... aber da k=F6nnen du und dein Anwalt sicher stundenlange Geschichten aus der Praxis zum besten geben ...
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