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»php_(at)_kriga.net« sagte am 2002-04-15 um 23:18:17 +0200 : > Hallo Liste, > > Ich bin grad dabei irgendwie einen regulären Ausdruck hinzubekommen, > der eine, vom user eingetippte, E-Mail Adresse auf ihre äußerliche > Richtigkeit hin prüft. Dabei gelten folgende Kriterien: Laß es sein. Es gibt *VIEL* zu viele Ausnahmen. Das einzige mehr oder minder sinnvolle ist, wenn Du überprüfst, ob es für die Domain einen MX Eintrag gibt. > x_(at)_y.z > > x: - darf nur mit einem Buchstaben beginnen. > - darf keine Sonderzeichen enthalten außer . [Punkt] _ [Unterstrich] > - muß mindestens zwei Zeichen lang sein. > - darf max. 15 Zeichen lang sein. Naja, aber daneben gibt's noch *SEHR* *SEHR* viele Ausnahmen. Wobei die Frage ist, was ist "legal"? Alles, was per RFC <hassenichgesehen> erlaubt ist, oder alles wo auch tatsächlich Mail den Empfänger erreicht? Die muß nicht unbeding identisch sein! > > y: - darf nur mit einem Buchstaben beginnen. > - darf keine Sonderzeichen enthalten außer . [Punkt] _ [Unterstrich] > - [Bindestrich] > - muß mindestens drei Zeichen lang sein. > - darf max. 20 Zeichen lang sein. > > z: - darf max. 4 min. 2 Zeichen lang sein. > - darf nur Buchstaben enthalten. Hierzu halt die einfache Überprüfung, ob es einen MX (Mail Exchanger) Eintrag im DNS für die Domain gibt. Wenn nicht, dann käme Mail eh nicht an, egal ob legal oder ob nicht. Und selbst wenn die Adresse legal wäre (z.B. da.de - hast Du bedacht, das dies illegal wäre?), ist es interessanter ob Mail ankommt. Alexander Skwar -- How to quote: http://learn.to/quote (german) http://quote.6x.to (english) Homepage: http://www.iso-top.de | Jabber: askwar_(at)_charente.de iso-top.de - Die günstige Art an Linux Distributionen zu kommen Uptime: 1 day 22 hours 50 minutes
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