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Hi, >> gilt übrigens auch für angestellte :-) > > Kann nicht sein, wenn man als Angestellter im öffentlichen Dienst nicht > krank wird oder kein Urlaub nimmt, bekommt man eine ausserordentliche > fristlose Kündigung. Nunja, dann sollte ich mich mal nach nem Job im öffentlichen Dienst umschauen... ;-)) Bei uns im Office gibt es die alte regel: "wer zuerst kommt, darf als letzter gehen" ;-)) Gruss -- Jan Kocovski - System Administration AboveNet Deutschland GmbH, Eschborner Landstr. 112, D-60489 Frankfurt Tel: +49 69 97544-251, Fax: +49 69 97544-222, EMail: jk_(at)_abovenet.de
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