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Hallo! Wenn ich das richtig mitbekommen habe, geht es hier um eine URL-Codierung. > - das Amt prueft die Form, technisch-fachlich waere es ueberfordert Stimmt nicht ganz. Normalerweise führt das Patentamt Sache-u. Rechercheprüfungen durch (so man denn will). > - erst im Klagefall erweist sich dann, ob Schutz auch moeglich ist Hmm, das gilt so eigentlich nur bei Gebrauchsmustern etc. (nett zum überbrücken bis zur Patenterteilung). Was mich eigentlich wundert ist, das es überhaupt schutzfähig ist. Software und damit zusammenhängende Verfahren sind normalerweise nicht schutzfähig (§1 PatG (2) sog. Anweisungen an den menschlichen Geist), zumindest nicht in Deutschland. Achja, liebe Programmierer. Sollte sich dort jemand auf Software-Patente freuen, denkt dran, das die Patente grundsätzlich an euren Arbeitgeber gehen(§4 ArbEG), für ne Entschädigung. Euch bleibt aber das Erfinderpersönlichkeitsrecht (d.h. Nix Kohle, aber ihr werdet als Erfinder benannt). Die Gebühren würde ich nicht unbedingt läppisch nennen. Ein EPA-Patent für 10 Staaten schlägt z.B. mit ca. 32000 DM zu Buche. Marcus
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