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[php] Datenschutz: Bald Speicherung von Weblogs verboten?

[php] Datenschutz: Bald Speicherung von Weblogs verboten?

s.nohn_(at)_nettrade.de s.nohn_(at)_nettrade.de
Thu, 30 Nov 2000 12:04:47 +0100


--- Datenschutz: Bald Speicherung von Weblogs verboten? ---
E-Market: Datenschuetzer nehmen IP-Adressen aufs Korn  
( Quelle: http://www.golem.de/0011/11090.html )

Internet-Providern und Werbetreibenden im Web steht 
Recherchen der Zeitschrift Market zufolge neuer Aerger durch die 
Datenschuetzer ins Haus. Diese betrachten die IP-Adressen mittlerweile grundsaetzlich als personenbezogene Daten - auch wenn sie sich faktisch nur 
als Zahlenkolonne wie 194.64.227.129 zeigen.

Die Weitergabe und Speicherung dieser Daten ohne die 
ausdrueckliche Zustimmung der Surfer sei ein Verstoss gegen 
einschlaegige Rechtsvorschriften. "Das ist schlicht eine 
Straftat", so der Berliner Beauftragte fuer den Datenschutz, 
Professor Hansjuergen Garstka, in der aktuellen Ausgabe von 
Market. 

Man koenne nicht in jedem Einzelfall entscheiden, ob der 
Computer-Adresse auch Informationen ueber den tatsaechlichen 
Nutzer beigemengt wuerden, so der Datenschuetzer. Schon das 
Eintippen einer E-Mail-Adresse auf einer Website reiche 
aus, um den Bezug zwischen einem Anwender und der Internet-Adresse seines Computers herzustellen.

Fuer Web-Anbieter ist die Erfassung und Speicherung von IP-Adressen die Grundlage vieler statistischer Auswertungen -
 etwa um die Reichweite einer Website festzustellen, sprich 
wie viele Nutzer sie hat. Diese Daten bilden wiederum die 
Grundlage fuer die Werbepreise.

Die Datenschuetzer gestehen den Providern aber lediglich die 
kurzfristige Speicherung der Verbindungsdaten zu 
Abrechnungszwecken zu. Bislang drohte den Web-Anbietern 
wenig Gefahr. Bei einem Verstoss gegen die 
Datenschutzbestimmungen koennen derzeit nur die Betroffenen 
selbst einen Strafantrag stellen. Oft wissen allerdings die 
Internet-Nutzer gar nicht, dass oder von wem ihre Daten zu 
welchen Zwecken gesammelt und weiterverwendet werden -
 geschweige denn, dass sie es beweisen koennten.

Das aendert sich jedoch mit dem fuer das Fruehjahr 2001 
erwarteten neuen Bundesdatenschutzgesetz, nachdem auch die 
Aufsichtsbehoerden gegen Verstoesse vorgehen koennen. 
Datenschuetzer Garstka haelt es fuer gut moeglich, dass "dann 
den Anbietern ein schaerferer Wind entgegenweht". Entschieden ist freilich noch nichts.

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