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> Ho, > Moin Liste, > > ps: du moechtest diesen algorithmus auf GAR KEINEN FALL fuer "bin ich ueber > 18"-Ueberpruefungen oder aehnliches, sicherheitsrelevantes Geraffel einsetzen! > > Jo das ist ein wichtiger Punkt... > zur zeit wird das als Jugendschutzmassnahme > noch an erkannt... Rein Offiziell haben all die Programme wie Kreditkartentest und Pers-Test keine Zertifizierung der Anerkennung nach § 184 StGB als Schutz fuer eine solche Webseite, es gibt naemlich die offizielle Anerkannung nach einer Gesetzesrichtlinie noch gar nicht... Das Gesetz sagt nur das ich die Inhalt einen geschlossen Benutzerkreis offenbaren darf und das Jugendliche draussen bleiben muessen. Die Jugendschutzbeauftragten finden an sich nur die Kombimethode (Pers+Kontonr Test) am sichersten. Naehers erfaehrt man aber bei den Beauftragten der Laender fuer Jugendschutz. Uebrigens unter jugendschutz.net ist da so ein niedlicher Verein, der Webmaster abmahnt die ein Verfizierungssystem einsetzen das nicht so laeuft wie es das Gesetz will (Sehr viele die den Schutz von ueber18.de einsetzen sind von denen abgemahnt worden). http://www.jugendschutz.net > gruss, > Peter "[DiSAStA]" Petermann > Gruss Berni http://www.bekosch.de
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