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> Du hast aber wohl nix dagegen, das Linus seine Lizenz für den Kernel > abgeschwächt hat im Vergleich zur "reinen" GPL? Linus hat explizit hinzugefügt, Noe, weil's eigentlich logisch ist, Linus hat's nur nochmal deutlich herausgestellt, vielleicht weil er die GPL hierbei fuer nicht klar genug ausgedrueckt hielt. > Moment: Es bestimmt immer der Rechte-Inhaber, welche Lizenz er für sein Produkt Richtig. > verwendet. Und wenn ich mich als Rechteinhaber entschliesse, z.B. GPL mit > geändertem Punkt 9 (Sagt aus, das ich auch neuere Versionen der GPL verwenden > darf, falls verfügbar) zu verwenden, und zwar so, das ich bestimme, es darf nur Dumm, denn dann ist es keine GPL mehr. ;-) > GPL Version 2 benutzt werden, ist das meine Sache. Ob die Lizenz, die ich > gewählt habe nach meinen Modifiktionen immer noch vom Geist her der GPL > entspricht und so genannt werden soll ist was anderes. Auf jeden Fall ist es die Nein, genau letzteres ist hierbei wesentlich! Wenn Du die Lizenz eingeschraenkt oder sonstwie geaendert hast, ist es nicht mehr die GPL. > Richtig. Es ist eine neue Lizenz. Und manche Firmen haben da wenig Skrupel > jeden Tage eine neue Lizenz rauszubringen. Auch bei uns in der Firma ist das > so. Mittlerweile muss ich nachgucken, welche Lizenz ein Programm für nen > bestimmten Kunden hat, damit ich weiss, was ich machen muss bzw. darf. Also nur > weil dabei eine neue Lizenz entsteht, sehe ich deshalb noch lange kein Problem. > Der Urheber bestimmt die Bedindungen. Das ist alles vollkommen richtig, und obgleich im Einzelfall vielleicht fragwuerdig, spricht da ueberhaupt nichts gegen. > Und wenn ein Programm unter der GPL mit Bedingungen steht, dann hat sich der > Nutzer zusätzlich an diese Bedingungen zu halten. Punkt. Anders bekommt er die > Lizenz nämlich nicht. Also wenn ich less /usr/local/src/mysql-3.23.29a-gamma/COPYING (ok, nicht mehr die frischeste, ist aber nur der Notebook ;-) ) mache, steht da die GPL. Punkt. Wenn ich mir das Manual ansehe, steht da, dass MySQL ab 3.23.irgendwas unter GPL freigegeben wurde. Keine GPL mit Erweiterungen (dann waere es keine GPL mehr), keine QPL, BSD, Artistic, MPL oder sonstwas, sondern GPL. Als braver Nutzer lese ich die Lizenz, erkenne, dass es sich um die GPL handelt, und halte mich daran. Auch die GPL als Schriftstueck ist einem gewissen Schutz unterworfen, und wenn der Lizenzgeber sagt, dass sein Produkt unter der GPL steht, muss ich mich als Nutzer auch darauf verlassen koennen, dass dies so ist, bzw. dass keine unzulaessigen Einschraenkungen vorgenommen worden sind. Die GPL dient dem Erhalt der Freiheit, und darf nicht durch irgend welche Klauseln eingeschraenkt werden, weil es sich dann eben nicht mehr um die GPL handeln wuerde. Wenn der Lizenzgeber die GPL oder auch nur einen Punkt daraus nicht verwenden moechte, steht es ihm selbstverstendlich frei, eine andere respektive eigene Lizenz zu waehlen. Diese darf er dann allerdings nicht mehr GPL nennen, weil die GPL nur die GPL ist, wenn sie unmodifiziert angewendet wird. > Wo liegt eigentlich das Problem mit Monty's Lizenz für MySQL? Weil er sie GPL > genannt hat, aber noch nen Absatz hinzugefügt hat? Wäre es was anderes, wenn er > sie MySQL-Lizenz genannt hat? Ja, das waere etwas voellig Anderes! :-) Erstens kann ich keinen zusaetzlichen Absatz erkennen, weder im Manual noch in den beiliegenden Lizenz-Dateien, zweitens gab es schliesslich vor 3.23.irgendwas eine MySQL Free Public License, die sich von anderen Lizenzformen unterschieden hat. Genau diese wird es nicht ohne Grund gegeben haben. Aber da die neueren Versionen explizit unter GPL stehen, muessen sich auch _alle_ Vertragspartner daran halten. Beste Gruesse, Ralf PS. Sollte diese Diskussion nicht eher auf einer GNU- o.ae. Liste gefuehrt werden. ;-) --- !!NEU!! Fragen und Antworten zu MySQL und dieser Liste unter -->> http://www.4t2.com/mysql
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