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> >Beim zweiten Absatz wird es bereits schwieriger - eine Applikation, > >die nur mit MySQL funktinioniert, und wenn sie mit dem MySQL-Server > >ausgeliefert wird. Dies wird als Einbindung betrachtet. > > > >Diese Betrachtung erscheint mir sehr zweifelhaft. > > > Das ist doch wunderbar formuliert. Binde einfach noch die clientlibs von > PostgreSQL mit ein. > Dann läuft ja die Anwendung auch mit PostgreSQL und die AND Bedingung > ist erfüllt. Ok, das loest aber nicht das Problem. Selbstverstaendlich ist es moeglich, die Applikation theoretisch auch mit anderen Datenbanken laufen zu lassen - genau dies stellte doch bereits die Luecke in den Lizenzbedingungen von MySQL < Version 3.23, also z.B. in der restriktiveren 3.22.xx dar. (Und es war (m)eine Motivation, nicht die nativen MySQL-Funktionen von PHP zu nutzen, sondern einen Wrapper drum herum zu bauen... ;-) ) > >Soll dies eine Einbindung von Linux in meine Applikation sein? > >Duerfte ich die Applikation nicht unter einer kommezierllen > >Lizenz vertreiben, wenn ich denn netterweise gleich das > >notwendige Betriebssysstem (was ja unter GPL steht) > >mitliefere? > > Nein, man darf durchaus ein Gemisch aus GPL und nicht GPL kommerziel > vertreiben. Ja, dieser Auffassung war ich bisher ebenfalls. > Wenn der Client Code unter LGPL steht, und eine kommerzielle Anwendung > damit programmiert und vertrieben wurde, > dann darf man auch MySQL auf die CDROM mit dabei packen.... Der Client-Code steht laut MySQL AB unter LGPL. Dies ist ausdruecklich im Manual/Handbuch zu lesen. > das ist eindeutig. In der Shell darf z.B. bei #ldd anwendungsprogramm > keine Ausgabe erfolgen, die auf eine GPL Library zeigt. Ok, auch diese Auffassung unterstuetzt meine These. Im Gegensatz dazu findet von MySQL der Begriff "Einbindung" respektive "Linking" auch dann Verwendung, wenn dies uebers Netzwerk geschieht. Ein ldd dingenskirchen wuerde da also nichts ausgeben. > Braucht man nicht, man kann auch dem Kunden sagen, er sollte MySQL sich > saugen und fertig is. Genaugenommen koennte man (ohne gegen die GPL zu verstossen) ja MySQL auch komplett als Binary sowie Quellcode mitliefern... > Du hast den GNU Gedanken nicht erfasst. Die Software gehört uns allen. Falsch, denn dann waere sie Public Domain, kein GNU. Die Bedingungen sind hierbei schon recht detailliert aufgefuehrt. > Leute MySQL einsetzen, die unbedingt viel Geld ausgeben möchten und > jemanden verantwortlich machen können wollen. In Deutschland muß es für > alles und jeden einen Schuldigen geben können, auf den man ein Problem > abwälzen kann. Entscheider sind da inzwischen recht gewieft. Leider > haben die als Führungsmenschen oft wenig Rückgrat. > Also - kommerzieller Support mußte her, da ist er. Wo siehst Du jetzt die Verbindung zwischen Support und Lizenzen? Dass MySQL AB auch Support anbietet, ist doch einerseits ihr gutes Recht und andererseits wunderbar, genau fuer die von Dir angesprochene Personengruppe. Beste Gruesse, Ralf -- : www : http://www.bttr.org : mail: ralf_(at)_bttr.org : Eine Site rund um MySQL : http://www.bttr.org/mysql/ : Privacy now! My Public Key : http://www.bttr.org/geschke.asc --- Infos zur Mailingliste, zur Teilnahme und zum An- und Abmelden unter -->> http://www.4t2.com/mysql
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