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> Beim zweiten Absatz wird es bereits schwieriger - eine Applikation, > die nur mit MySQL funktinioniert, und wenn sie mit dem MySQL-Server > ausgeliefert wird. Dies wird als Einbindung betrachtet. > > Diese Betrachtung erscheint mir sehr zweifelhaft. > Das ist doch wunderbar formuliert. Binde einfach noch die clientlibs von PostgreSQL mit ein. Dann läuft ja die Anwendung auch mit PostgreSQL und die AND Bedingung ist erfüllt. > Gesetzt den Fall, ich baue eine kommerzielle Applikation, > die _nur_ unter Linux funktioniert. Nun steht Linux unter GPL, > verschiedene Distributionen bauen darauf auf, und fuer diejenigen, > die noch kein Linux besitzen, moechte ich gerne eine CD > mit allen notwendigen Programmen ausliefern. Beispielsweise > Debian. Selbstverstaendlich auch mit Quellcode, ebenso kommt > der MySQL-Server inkl. Quellcode. > LINUX besteht aus einem Sammelsurium von Programmen mit GPL, LGPL, BSD ...u.s.w. Lizenzen. LINUX selber darf immer frei verteilt werden. Kommerzielle Programme, die GPL Libraries einbinden, müssen dann auch GPL unterstehen, und veröfffentlicht werden. Die wichtigen Libraries jedoch stehen unter LGPL, s.h. wenn man kommerzielle Programme schreibt, und diese Libraries einbindet, dann muß man den Quellcode nicht veröffentlichen. SuSE nutzt ja dieses Lücke, um z.B. den Daumen auf YAST zu halten. Niemand darf SuSE CDROM's pressen und verkaufen. RedHat und Debian CD's darf jeder pressen lassen. > Soll dies eine Einbindung von Linux in meine Applikation sein? > Duerfte ich die Applikation nicht unter einer kommezierllen > Lizenz vertreiben, wenn ich denn netterweise gleich das > notwendige Betriebssysstem (was ja unter GPL steht) > mitliefere? Nein, man darf durchaus ein Gemisch aus GPL und nicht GPL kommerziel vertreiben. > Was ist also mit dem Datenbank-Server? Dieser wird von der > Applikation _verwendet_, waehrend es sich beim _eingebundenen_ Code > um den Client-Code, welcher unter LGPL steht, handelt. > Wenn der Client Code unter LGPL steht, und eine kommerzielle Anwendung damit programmiert und vertrieben wurde, dann darf man auch MySQL auf die CDROM mit dabei packen.... Ich denke, daß diese Verwirrung um die MySQL Lizenzen ein gezielter Schuß gegen Microsofts XP EULA sind. GPL Programme und alle Arten von Fernwartungsprogrammen (PC ANYWHERE, VNC) dürfen laut Microsoft unter XP nicht installiert werden. Microsoft kann das, weil laut EG Recht der Hersteller einer Software über deren Verwendungszweck entscheiden kann. Hier hat MySQLAB halt die kommzerzielle Variante erfunden, damit Microsofts EULA in XP umgangen werden kann. > Daher beisst sich meiner Ansicht nach jener Passus mit > dem ersten Absatz der Beschreibung, wann keine Lizenz > notwendig ist, bzw. halte ich die Interpretation von > "Einbindung" - "Linking" fuer zu eng. > das ist eindeutig. In der Shell darf z.B. bei #ldd anwendungsprogramm keine Ausgabe erfolgen, die auf eine GPL Library zeigt. > Ferner stellt sich die Frage, wer denn wirklich eine Lizenz > benoetigt. Stichwort eine Lizenz pro Maschine. Wenn die > Applikation beim Kaeufer laeuft, braucht dann nicht genau > derjenige eine Lizenz, und zwar eben eine Lizenz pro > Maschine? Klar, die kann man ja gleich mitverkaufen, > aber wenn ich die Angaben im MySQL-Handbuch hierzu > richtig interpretiere, ist die Lizenz ja nicht nur fuer > den Entwickler noetig. > Braucht man nicht, man kann auch dem Kunden sagen, er sollte MySQL sich saugen und fertig is. > Das alles soll nicht heissen, dass nun gar keine Lizenzen > gekauft werden sollen, im Gegenteil, man traegt ja nicht > zuletzt mit dem Kauf von Lizenzen oder Support zur > Weiterentweicklung und Verbesserung bei, und insbesondere wenn > man MySQL intensiv verwendet, sollte die Unterstuetzung > der Autoren eigentlich selbstverstaendlich sein. > Unterstütze LINUX und GNU Software mit eigener Arbeit in Form von Programmierung, Fehlersuche, Doku, u.s.w. Du hast den GNU Gedanken nicht erfasst. Die Software gehört uns allen. > Nur sind die Lizenzbedingungen IMHO nach wie vor etwas > ungluecklich formuliert, und MySQL taete sich einen Gefallen, > hier in Zukunft Abhilfe zu schaffen. > Nein, die haben es doch absichtlich so formuliert, damit auch diejenigen Leute MySQL einsetzen, die unbedingt viel Geld ausgeben möchten und jemanden verantwortlich machen können wollen. In Deutschland muß es für alles und jeden einen Schuldigen geben können, auf den man ein Problem abwälzen kann. Entscheider sind da inzwischen recht gewieft. Leider haben die als Führungsmenschen oft wenig Rückgrat. Also - kommerzieller Support mußte her, da ist er. >> Verwendung auf einem Webserver wird keine Lizenzierung benötigt. >> Postgres ist >> ebenfalls kostenlos, für Oracle muss abhängig von Deiner >> Prozessoranzahl ein > > PostgreSQL steht IMHO unter einer BSD-artigen Lizenz - zusammengefasst - > kann in freien und kommerziellen Programmen kostenlos verwendet > werden, solange die Copyrights bewahrt bleiben bzw. diese muessen > genannt und duerfen nicht verfaelscht werden. > Die RedHat Database ist PostgreSQL Gru/3, Guido Stepken --- Infos zur Mailingliste, zur Teilnahme und zum An- und Abmelden unter -->> http://www.4t2.com/mysql
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