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Hallo zusammen, Sebastian Nohn <Sebastian.Nohn at t-online.de> wrote: > Norbert Pfeiffer wrote: > >> zum einen gibt es http://wetter.rtl.de/ >> die statische Version laesst sich gut parsen. > > Naja zwischen parsen können und parsen dürfen ist ein Unterschied ;) allerdings! Wobei es sicher auch Juristen gibt, die schon das Parsen als Versuch zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke interpretieren würden. Hier mal ein paar einschlägige Paragraphen - für diejenigen, die sich dieser Tatsache bisher nicht bewusst waren: UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__106.html UrhG § 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__108a.html Übrigens könnte der von Sebastian zitierte Text auch als Anleitung bzw. Aufforderung zu einer Strafttat (fehl?)interpretiert werden: StGB § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__111.html StGB § 130a Anleitung zu Straftaten http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__130a.html Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de
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