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Johannes Schlueter <schlueter at phpbar.de> wrote: > Wenn wir schon dabei sind, das UrhG zu zitieren sollten auch die > Schranken (§§45 bis 63a UrhG) berücksichtigt werden. insbesonder > §53UrhG ist interessant. Gleich Satz 1 sagt, dass es "zulässig ist, > einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch > herzustellen" Ich wollte hier keine juristische Fachdiskussion aufmachen (dazu fehlt mir auch die Kompetenz), sondern lediglich darauf aufmerksam machen, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, fremde Datenbanken anzuzapfen und die Inhalte weiterzuverbreiten. Einzelne Ausnahmen mag es geben, aber wenn man diese für sich in Anspruch nehmen möchte, sollte man sich seiner Sache schon sehr sicher sein... Hinweise auf dieser Liste á la "Klau Dir die Daten doch einfach dort" ohne Hinweis auf das Urheberrecht halte ich jedenfalls für absolut daneben. Denn schließlich kann so bei juristisch nicht vorbelasteten Listenteilnehmern leicht der Eindruck entstehen, es sei gar kein Problem, die RTL-Website anzuzapfen und so einen schönen Wetterbericht auf die eigene Website zu zaubern. > Jetzt gehe ich davon aus, dass der Fragesteller, die Wetterdaten > privat nutzen wollte (weil Urheberrecht ist ja wohl klar..) Bist Du Dir sicher, dass alle Listenteilnehmer das so interpretiert haben? > Bei Wetterdaten wird es zwar schwer, aber Grundsätzlich könnte man > auch das Zitierrecht (§51 UrhG) als Rechtsgrundlage sehen um fremde > Inhalte auf die eigene Seite zu bringen - da braucht man dann aber > vor Gericht einen guten Redner als Anwalt, der das dem Gericht gut > verkauft *g* Nach einem solchen Anwalt sollte man aber besser Ausschau halten, _bevor_ man mit sowas anfängt. Dass es im konkreten Fall "schwer" wird, da heil rauszukommen, halte ich übrigens für eine maßlose Untertreibung - das Wort "aussichtslos" dürfte es wohl besser treffen. Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de
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