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Hi, erst mal sorry fürs OT nach deutschem Recht gilt bei Gattunsgbegriffen ja die Regel first come - first serve, also wer zuerst kommt hat die Domain. Auch wenn der Gattungsbegirff als Marke registriert ist. Wie ist das mit Landschaftsnamen? Können Landschaftsnamen überhaupt durch Markeneintragung in Deutschland geschützt werden? Und wenn ja welche Regel gilt dort? -- Sebastian Mendel www.sebastianmendel.de www.sf.net/projects/phpdatetime | www.sf.net/projects/phptimesheet
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