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> Hi, > > erst mal sorry fürs OT > > nach deutschem Recht gilt bei Gattunsgbegriffen ja die Regel first come > - first serve, also wer zuerst kommt hat die Domain. Auch wenn der > Gattungsbegirff als Marke registriert ist. > > Wie ist das mit Landschaftsnamen? Können Landschaftsnamen überhaupt > durch Markeneintragung in Deutschland geschützt werden? > > Und wenn ja welche Regel gilt dort? > > > -- > Sebastian Mendel > > www.sebastianmendel.de > www.sf.net/projects/phpdatetime | www.sf.net/projects/phptimesheet Moin Sebastian, nach meinem unbedeutendem Wissen ist eine Name erst wirklich 'deiner' wenn er beim Patentamt in München eingetragen ist. Auch das first come first serve gilt nicht immer. Denke an die meldungen wo Leuten Domainen wieder weggenommen wurden .... ich glaube shell war da so ein beispiel, obwohl der Kerl shell mit Nachnamen hieß. Wenn Du es ganz genau wissen willst, laß halt einen Landschaftsnamen beim Patentamt eintragen ... kostet allerdings so um die 500 Eus. wenn sie es ablehnen, weißt Du das es nicht geht. Sorry das ich dir nichts genaueres sagen kann Manfred
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