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++++ Manfred Jordan wrote on 18.08.2005 10:33 ++++ >Moin Sebastian, > >nach meinem unbedeutendem Wissen ist eine Name erst wirklich 'deiner' wenn er >beim Patentamt in München eingetragen ist. Auch das first come first serve >gilt nicht immer. Denke an die meldungen wo Leuten Domainen wieder >weggenommen wurden .... ich glaube shell war da so ein beispiel, obwohl der >Kerl shell mit Nachnamen hieß. > > mmmmh, also aus dem Erinneurngsfundus habe ich da auch noch eine Geschichte: irgend so ein Kerl hat ne Klage von nem Adeligen an den Hals bekommen, weil er die web-Adresse - sagen wir einfach mal - hohenzollern.de registriert hat. Der Typ hat damit ein Geschichtsportal für diese Landschaft betrieben und nach nem Jahr oder so kam der schläfrige Adelige auf die Idee, ja mal die Domain mit seinem Namen "Hohenzollern" (ich hab kein Plan wie die richtig heissen und hiessen) haben will und hat geklagt - und siehe da, der Typ mit dem Geschichtsportal hat Recht bekommen. Es geht also anscheinend auch andersherum, wenn es inhaltlich Sinn macht. News auf Google/Heise hab ich dazu leider ned gefunden. A+ Henning
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