Mailinglisten-Archive |
Wegen der Speed wirst du es schwieriger haben ne Kundigugn durchzubekommen, da werden die es wohl auf nen Verfahren ankommen lassen, und dan hast du die beweislast. Aber da du nciht 18 bist, durfte der Vertrag nichtig sein, da du nicht voll geschaftsfaig bist. Du darfst rechtgeschafte nur in hohe deines Taschengeldes abschlie?en. Da Kontent aber (zumind auf mehrere Jahre gerechnet) mehr Geld von dir haben will, als du als Taschengeld bekommst (wahrscheinlich), konnen deine Eltern den Vertrag anfechten und das mit guten Erfolgsaussichten. alles weitere erklart dir sicher gerne der anwalt deines vertrauens... -- Jan Markmann
php::bar PHP Wiki - Listenarchive