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Hallo Rainer, >Außerdem bin ich noch keine 18 Jahre alt und deshalb ist ein solcher Vertrag >eignetlich nichtig oder? Meine Eltern haben auch keine >Einverständnisserklärung abgeschickt. Können die dann z.b. ein Bußgeld oder >etwas in der Art verlangen? Schreibe am Montag Abitur in Wirtchaft und Recht, sollte Dir daher evt ein bisschen weiterhelfen können: Nach §2 BGB bist Du minderjährig und nach §106 beschränkt geschäftsfähig. Der Vertrag bedarf daher nach $107 die Einwilligung Deiner Eltern. Da diese fehlt ist der Vertrag nach $ 108 schwebend unwirksam, da Du aus dem Kaufvertrag (§433) nicht nur einen rechtlichen Vorteil erhältst (§107). Wenn Du das Geld jedoch zur freien Verfügung bekommen hast (Taschengeldparagraph §110) so wäre die Willenserklärung und somit der Kaufvertrag gültig. Da der Hoster es versäumt hat die Wirksamkeit Deiner Willenserklärung zu prüfen ist das dessen Pech, kann auch keine "Strafzahlungen" verlangen. Ich hoffe, dass das halbwegs richtig war und meine Abi-Vorbereitung halbwegs sinnvoll. ;) Und da sage noch einer, dass die Schule nichts fürs Leben bringt ... Ciao Thomas
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