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[php] [OT] Wichtig!!! Rechtliche Frage

[php] [OT] Wichtig!!! Rechtliche Frage

Carsten Lehmann php_(at)_phpcenter.de
Tue, 03 Sep 2002 18:05:43 +0200


Nico Haase schrieb:
> 
> Dieser Lehrer meint nun, er habe das Recht, uns die
> Seite streitig zu machen. 

Da es sich bei cws-usingen.de um einen zusammengesetzten Domainnamen
handelt, denke ich, das der Lehrer keinen Erfolg haben wird (ich bin
aber kein Rechtsanwalt). 

Fraglich könnte aber sein, inwieweit eine Schüler-Internetseite mit
einer Schülerzeitung vergleichbar ist. Wenn die Schule nicht in Bayern
liegt, könnte sich vielleicht sogar ein Namensrecht auf den Domainnamen
ableiten lassen. In Bayern dagegen sind Schülerzeitungen "eine
Einrichtung der Schule im Rahmen der Schülermitverantwortung", insofern
hat der Schulleiter bestimmte Rechte, die sogar dahin gehen können, die
gesamte Zeitung zu verbieten. Wie gesagt: Ich weiß allerdings nicht
inwieweit eine Schülerzeitung und ein Schüler-Interauftritt vergleichbar
ist.

Michael Raab schrieb:
>
> Auch ein Namensrecht, wegen CWS, kann er
> nicht geltend machen, weil "CWS" vieles heissen kann.  

Auch Abküzungen können unter den Namenschutz fallen.

Ralf Thomas schrieb:
> 
> als einziger hat die stadt usingen ein anspruch auf
> diese domain. grund hierfuer ist, dass alle staedte und
> gemeinden ein geschuetzen namen haben. somit kann
> die stadt usingen diese domain einklagen und wird diese
> auch bekommen. (aber das wird sie wohl nicht ???)
> also sollte man sich auch hueten sowas wie
> usingen-online.de zu registrieren.

Meines Wissens nach dürfen Länder-, Städte-, Orts- oder allgemeingülitge
Sachbegriffe zwar nicht verwendet werden, dies gilt aber explizit nicht
für zusammengesetzte Domainnamen, wie ein Ortsname in Kombination mit
einem beschreibenden Wort oder Namen, z.B. eben "cws-usingen.de".

Carsten


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