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Hi Egon, hi Werner, > Koautor des Buches kann mir nun der Gesetzgeber eine Scheinselbständigkeit > bestätigen. Nein, kann er nicht. Du hast ein Nebeneinkommen aus schriftstellerischer Tätigkeit. Das kannst Du getrost vergessen, und die ScheiSe- Regelungen werden definitiv gelockert, mittlerweile auch ganz offiziell. Auch nach der alten Regelung hätte es weder Dich noch mich erwischt. Werner, Egon hat Dich mißverstanden, denke ich. Das mag auch daran liegen, das der Verlag in diesen Tagen sämtliche Autoren mit einem ausgesprochen ungewöhnlichem Schreiben belästigt. Gefordert wird darin eine umfassende Auskunft über Einkommen und Kunden PLUS eine Bestätigung des Finanzamtes das alles so okay gehe PLUS Ausfüllen eines Fragebogens- ich habe seit Jahren nichts ähnlich hmm, wie sag ichs- interessantes- mehr im Briefkasten gehabt. Entsprechend mies sind im Moment die Autoren (btw: die Lektoren ebenfalls) gelaunt, hinzu kommt, das der Verlag die Abrechnung nicht auf die Reihe kriegt und keiner von uns bis jetzt einen Pfennig Geld gesehen hat- Erschienen ist das Buch im April. Egon: Schmeiß das Schreiben einfach weg. Verschieben wir einfach das Thema, bis die Autoren nicht mehr vor Wut die Wände hochgehen? cu, Richard
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