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Hallo, > >und dann dem Auftraggeber auch noch Geld dafür abknüpft, der gehört > >alleine wegen bodenloser Dummheit eingesperrt. > > Oder ein Orden für besondere Schlauheit verliehen. Wer für > Kopien zahlt, > ist doch selbst schuld. allerdings sollte das unter "arglistige > Täuschung" fallen, was sagen die Jura-Profis? Ob eine Täuschungshandlung vorliegt, wirst Du sicher nie erfahren. Vielleicht wollte der Kunde ja auch genau so eine Website. Eine Urheberrechtsverletzung dürfte hier aber zweifelsfrei nachweisbar sein, auch wenn es da Einordnungsschwierigkeiten bezügl. Software oder nicht geben dürfte. GRUR lesen, aber das ist OT hier ;-) Das Schöne am Urheberrecht ist aber, das Du jeden Verletzer dranbekommen kannst. Also sowohl den Verwender wie den Ersteller der Web-Site. Denn der eigentliche Bösewicht dürfte hier wohl domain: nettdesign.de descr: Nettdesign Christian Knebel descr: Heidestrasse 28 descr: 06869 Coswig/Anhalt sein, auch wenn er jetzt unter einer neuen Anschrift zu erreichen sein soll. Wer da was genau verzapft hat, sollte die Staatsanwaltschaft ermitteln. Schließlich haben wir da noch $ 106 UrhG. Ist imho aber leider ein Antragsdelikt, weshalb er wohl ungeschoren aus der Sache rauskommt. Frechheit siegt :( gruss ritze
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