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Hallo Norbert, Norbert Pfeiffer schrieb: > - das Amt tritt dabei als Zeuge auf, dass registriert wurde und WANN > oder glaubt jemand, > dass man mit ein paar laeppischen Gebuehren gross 'absahnen' kann. > > Sollte ich mich irren, lasse ich mich gerne aufklaeren. Wie soll ich das verstehen? 1. Wenn jemand einen Namen schützt, den ich schon länger verwende, als der Schutz besteht, dann bin ich aus dem Schneider? 2. Wenn ich jetzt einen Namen/Marke schützen lasse, was IMHO mindestens ein Jahr dauert. Dann kann sich jeder jetzt und auch in Zukunft so nennen? Dann wäre der Markenschutz ja ziemlich oder wenigstens ein bischen sinnlos. Solange kann z.B. ein Kunde von mir nicht warten, bis er an die Öffentlichkeit geht um den Namen geheimzuhalten. Ich möchte jetzt keine Metadiskussion hier anzetteln, aber das ist sicher für viele von uns bestimmt mal von großer Bedeutung. Positiv - wie negativ. Michael -- -------------------------------------------------------- Michael Stahmann, web-xact.de <website-development> http://www.web-xact.de mailto:info_(at)_web-xact.de Burchardstr. 10, D-28217 Bremen, Tel/Fax 0421-3887750/51 --------------------------------------------------------
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