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Hi, > On Wed, Sep 20, 2000 at 04:16:55AM +0200, Sebastian Nohn wrote: *loesch* (warst du nich der, der sich immer so ueber vollquotes aufregt, na ja egal) > Ich glaube nicht, dass Du das Ganze verstanden hast. Es geht darum, warum Ich habe nie behauptet, das ich die Arbeitsweise von GvG gutheisse, aber er steht im Recht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Richter dies heute nicht erkennnen. Dafür gibt es aber noch zwei Instanzen. > Ämter wie beispielsweise das Arbeitsamt oder das Patentamt gehörten doch > längsten geschlossen, wenn sie sich nicht mehr für die Belange der Mit dem Arbeitsamt kann ich das nicht beurteilen, fuer das Patentamt gilt: Patente sind sicher sinnvoll, bei Marken muss ich mir das noch ueberlegen. > Die Liste der Banalitäten die dieses Patentamt noch patentiert, liese > sich noch beliebig fortsetzen. Volles ACK > Was am Ende herauskommt ist, dass das Programmieren zum Risiko wird. Ich > bin deshalb für eine Abschaffung der Patente auf Software. Patente auf Software? Marken habe so erstmal nichts mit Patenten zu tun. axo... diesmal koennte es sogar schlecht für GvG aussehen: --- cut here --- Betreff: Self-HTML: Duesseldorf ist nicht Muenchen Von: karl_homa_(at)_hotmail.com (Karl O. Homa) Datum: 20. Sep 2000, 09:14:07 Gerade eben war mündliche Verhandlung vor dem LG Düsseldorf im FTP-Explorer- Fall von Stefan Münz. Gleich zu Beginn der Verhandlung hat die Vorsitzende Richterin darauf hingewiesen, daß die Kammer dazu neige, _keine_ Verwechslungsgefahr zwischen "Explorer" und "FTP-Explorer"anzunehmen. Bleibt das Gericht bei dieser Ansicht, wird S. Münz die neg. Feststellungsklage wahrscheinlich gewinnen. Verkündungstermin ist Ende Oktober. Das Gericht vertritt offenbar die Auffassung, daß die Bestandteile "FTP" und "Explorer" überwiegend beschreibend sind, so daß die Marke "Explorer" nur eine schwache Unterscheidungskraft hat. Durch den Zusatz "FTP" werde daher die Verwechslungsgefahr ausgeschlossen. Das Argument von v. Gravenreuth, die Marke "Explorer" sei wegen der Nutzung durch Microsoft bekannt und damit hinreichend unterscheidungskräftig, hat das Gericht auch nicht überzeugt. Eher im Gegenteil: Die berichterstattende Richterin geht davon aus, daß durch die weite Verbreitung des Begriffes "Explorer" in der EDV-Welt (wozu gerade auch Microsoft beigetragen hat, und zwar _ohne_ Fremdnutzungswillen(!) zugunsten von Symicron) die Unterscheidungskraft nur sehr schwach ist. Übrigens stand die allgemeine Frage zur Verantwortlichkeit für Hyperlinks nach § 5 TDG _nicht_ zur Debatte. Aus Sicht des Gerichts ist das natürlich nachvollziehbar, da hiernach ja überhaupt keine markenrechtliche Störung vorliegt, so daß es auf eine mögliche Haftungsprivilegierung nach § 5 Abs. 3 TDG gar nicht mehr ankommt. Soweit mein Kurzbericht aus Ddorf. Mal sehen, ob FvG das Gericht vielleicht anders verstanden hat? Von Gravenreuth mußte übrigens ohne Robe auftreten, weil ihm das Auto abgeschleppt wurde ;-) Ach so, nicht nur die Robe fehlte, sondern der Rob auch ;-)) K.H. --- cut here --- Freundliche Gruesse, Sebastian Nohn -- NeT&Trade GmbH email : s.nohn_(at)_nettrade.de TechnoPark der GMD www : http://www.nettrade.de/ Rathausallee 10 tel : +49 22 41 - 20 40 33 53757 Sankt Augustin fax : +49 22 41 - 20 40 34 Germany mobile: +49 173 - 59 64 377
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