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[php] OT Explorer (Was: [php] Interessante News vom Heise Ticker)

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Sebastian Nohn S.Nohn_(at)_nettrade.de
Wed, 20 Sep 2000 16:31:36 +0200


Hi,

> On Wed, Sep 20, 2000 at 04:16:55AM +0200, Sebastian Nohn wrote:

*loesch* (warst du nich der, der sich immer so ueber vollquotes aufregt, na
ja egal)

> Ich glaube nicht, dass Du das Ganze verstanden hast. Es geht darum, warum

Ich habe nie behauptet, das ich die Arbeitsweise von GvG gutheisse, aber er
steht im Recht.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Richter dies heute nicht
erkennnen. Dafür gibt es aber noch zwei Instanzen.

> Ämter wie beispielsweise das Arbeitsamt oder das Patentamt gehörten doch
> längsten geschlossen, wenn sie sich nicht mehr für die Belange der

Mit dem Arbeitsamt kann ich das nicht beurteilen, fuer das Patentamt gilt:
Patente sind sicher sinnvoll, bei Marken muss ich mir das noch ueberlegen.

> Die Liste der Banalitäten die dieses Patentamt noch patentiert, liese
> sich noch beliebig fortsetzen.

Volles ACK

> Was am Ende herauskommt ist, dass das Programmieren zum Risiko wird. Ich
> bin deshalb für eine Abschaffung der Patente auf Software.

Patente auf Software? Marken habe so erstmal nichts mit Patenten zu tun.
axo... diesmal koennte es sogar schlecht für GvG aussehen:

--- cut here ---
Betreff: Self-HTML: Duesseldorf ist nicht Muenchen
Von: karl_homa_(at)_hotmail.com (Karl O. Homa)
Datum: 20. Sep 2000, 09:14:07

Gerade eben war mündliche Verhandlung vor dem LG Düsseldorf im FTP-Explorer-
Fall von Stefan Münz. Gleich zu Beginn der Verhandlung hat die Vorsitzende
Richterin darauf hingewiesen, daß die Kammer dazu neige, _keine_
Verwechslungsgefahr zwischen "Explorer" und "FTP-Explorer"anzunehmen. Bleibt
das Gericht bei dieser Ansicht, wird S. Münz die neg. Feststellungsklage
wahrscheinlich gewinnen. Verkündungstermin ist Ende Oktober.

Das Gericht vertritt offenbar die Auffassung, daß die Bestandteile "FTP" und
"Explorer" überwiegend beschreibend sind, so daß die Marke "Explorer" nur
eine
schwache Unterscheidungskraft hat. Durch den Zusatz "FTP" werde daher die
Verwechslungsgefahr ausgeschlossen.

Das Argument von v. Gravenreuth, die Marke "Explorer" sei wegen der Nutzung
durch Microsoft bekannt und damit hinreichend unterscheidungskräftig, hat
das
Gericht auch nicht überzeugt. Eher im Gegenteil: Die berichterstattende
Richterin geht davon aus, daß durch die weite Verbreitung des Begriffes
"Explorer" in der EDV-Welt (wozu gerade auch Microsoft beigetragen hat, und
zwar _ohne_ Fremdnutzungswillen(!) zugunsten von Symicron) die
Unterscheidungskraft nur sehr schwach ist.

Übrigens stand die allgemeine Frage zur Verantwortlichkeit für Hyperlinks
nach
§ 5 TDG _nicht_ zur Debatte. Aus Sicht des Gerichts ist das natürlich
nachvollziehbar, da hiernach ja überhaupt keine markenrechtliche
Störung vorliegt, so daß es auf eine mögliche Haftungsprivilegierung nach §
5
Abs. 3 TDG gar nicht mehr ankommt.

Soweit mein Kurzbericht aus Ddorf. Mal sehen, ob FvG das Gericht vielleicht
anders verstanden hat? Von Gravenreuth mußte übrigens ohne Robe auftreten,
weil ihm das Auto abgeschleppt wurde ;-) Ach so, nicht nur die Robe fehlte,
sondern der Rob auch ;-))

K.H.
--- cut here ---

Freundliche Gruesse,
        Sebastian Nohn
--
NeT&Trade GmbH                           email : s.nohn_(at)_nettrade.de
TechnoPark der GMD                       www   : http://www.nettrade.de/
Rathausallee 10                          tel   : +49 22 41 - 20 40 33
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Germany                                  mobile: +49 173 - 59 64 377



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