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> Die Kontonummer paßt laut entsprechendem Prüfziffernberechnungsverfahren > nicht zur Bankleitzahl. Dann ist das also nicht zu gebrauchen. Meine Kontonummer kenne ich im Schlaf. Ich kriege Fehlalarm, ergo Mehrarbeit. Der Kunde hüpft ab. Wenn Ware verschickt wird, muß man nicht online prüfen. Denn dann hat alles seine Zeit, man kann jede beliebige Prüfung machen, bevor man die Sachen verpackt. Wenn man online und sofort liefert (Software z.B.), hat man von der Richtigkeit der Daten wenig - man weiß nur, daß man nicht sofort verarscht worden ist. Beispiel: Wir haben eine Enzyklopädie im Programm, 3 Bände à DM 248, die jemand mit gültiger Bankverbindung bestellt. Nun sind 750 DM kein Pappenstiel. Wir rufen also in München bei der Bank an. "Gut, daß Sie anrufen, das Konto wurde vor 3 Tagen aufgelöst!" Bei Online-Transaktionen mit Kreditkarten wird sofort das Geld eingezogen und erst dann die Ware geliefert. Ich glaube nicht, daß man das mit dem Lastschriftverfahren realisieren kann. -- Mit freundlichem Gruss Dr. Werner Stuerenburg _________________________________________________ ISIS Verlag, Teut 3, D-32683 Barntrup-Alverdissen Tel 0(049) 5224-997 407 · Fax 0(049) 5224-997 409 http://pferdezeitung.de http://art-quarter.com
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