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Michael Bergbauer wrote: > In anderen Worten: MySQL hat für > jede Zeile Code, die sie von anderen haben, die Erlaubnis, diesen Code sowohl > unter ihrer komerziellen Lizenz als auch unter der GPL zu vertreiben. Wo bekommt man eine Lizenzausnahme für Programme wie Linux, glibc etc.? Ich würde mal davon ausgehen, daß die Lizensierung darauf aufbaut, daß Monty die weitere Auslegung des Begriff "linken" nur für seinen Server und nicht für die vom Server vorausgesetzten Softwaremodule anwendet. Üblicherweise ist es ja so, daß allgemein anerkannt wird, daß Linux-Programme nicht zwangsweise GPL-lizensiert werden müssen, obwohl Sie GPL-Software verwenden. Insgesamt würde ich davon ausgehen, daß MySQL unter GPL verfügbar ist und man deshalb die selben Rechte hat, wie z.B. beim Linux-Betriebssystem. Eine kommerzielle Lizenz braucht man (Auch wenn's im Handbuch anders ausgeführt wird) erst dann, wenn man den Server selbst modifizieren und ohne die modifizierten Sourcen weitergeben möchte. Rein praktisch kann man sich sicherlich damit behelfen, daß man entweder die MySQL-Installation von der Installation des eigenen Programms trennt oder das eigene Programm so einrichtet, daß es auch mit anderen DB benutzt werden kann. In diesem Fall ist den Anforderungen des Handbuches ja Rechnung getragen worden. Elmar --- *** Weitere Infos zur Mailingliste und MySQL unter http://www.4t2.com/mysql
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