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Hallo nochmal, im Rahmen dieses Threads sind mir doch noch einige Dinge unklar. Diese betreffen weniger MySQL, als vielmehr die Regelungen der GPL und deren Anwendung auf MySQL. > > ums mal kurz und knapp zu formulieren: Wenn ich alles soweit verstanden > > habe, dann muss ich nur dann eine (pro Server-)Lizenz erwerben (evtl. in > > Form von Support), wenn ich MySQL als notwendigen Bestandteil in von mir > > programmierten Software einbaue, richtig? > > Nein, keine Lizenzgebühren notwendig .... habe ich http://www.mysql.com/doc/L/i/Licensing_policy.html falsch verstanden? > Alles ist unter GPL. Paragraph 2b > der GPL sagt aber, daß alle Programme, die mit Teilen eines GPL - Codes > programmiert wurden, auch wieder unter GPL gestellt werden müssen. MySQL bietet ja zwei Lizenzen. Einmal eine Kommerzielle und einmal die GPL, je nach Anwendungszweck. Wie ist es mit der GPL in Einklang zu bringen, dass bestimmte Benutzergruppen die Software nicht unter GPL nurtzen dürfen? Mit der kommerziellen Lizenz kann MySQL ja in proprietäre SW eingebaut werden, deren Sourcen nicht offen liegen. Steht dies nicht im Wiederspruch zur GPL? > Ich glaube, daß verstehen viele Firmen leider falsch. So z.B. SuSE. Die Firma > glaubt immer doch, sie dürfe ihr Copyright in Linux-Programme > hineinschreiben, wie man bei Skripten und YaST sehen kann.... Ich dachte, ein Copyright ist auch laut GPL zulässig. Es ist dann lediglich kein "ausschließendes" Copyright. Generelle Frage: Ist es erlaubt, für GPL-Software Geld zu verlangen, dessen Betrag über die Kostendeckung der Distribution hinausgeht? Falls ja, darf der Autor verbieten, dass die Software weiter vertrieben wird, ohne, dass er (der Autor) auch dafür "entlohnt" wird? Gruß /ch --- *** Weitere Infos zur Mailingliste und MySQL unter http://www.4t2.com/mysql
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