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Offtopic: VIRUSWARNUNG

Offtopic: VIRUSWARNUNG

stepken mysql-de_(at)_lists.bttr.org
Tue, 27 Nov 2001 15:03:52 +0100


> Am Dienstag, 27. November 2001 13:39 schrieb Ralf Geschke:
> Ich frage mich bloss, wen Du da verklagen willst. Du hast die
> Liste offensichtlich bestellt. Offensichtlich kannst Du auch
> Absender von Verteildiensten unterscheiden.

Doch, nur die Juristen scheinen es anders zu sehen. 

> Also wenn, dann halte Dich bitte an die wahren Schuldigen.
> Der Listserver mitsamt Betreiber gehoert garantiert nicht dazu.
> Alles andere ist Unfug. Ganz zu schweigen davon, vielleicht
> den Hersteller mangelhafter Software zu verklagen? Aber nein,
> statt dessen werden wueste Drohungen gegen den List-Admin
> ausgestossen.

Doch, die Verteilung ist eine Dienstleistung, zwar kostenlos, aber immerhin. 
Wenn die Mängel hat, ist der Dienstleister haftbar.

> Ehrlich - wenn ich an seiner Stelle waere, wuerdest Du als
> erstes von der Liste fliegen, da ich ja ansonsten mit
> Deinen wildgewordenen Rechtsanwaelten rechnen muesste, falls

Auch wenn Deine subjektive Meinung anders ist... erkundige Dich.

> irgend einem Teilnehmer der Liste einfaellt, einen Virus,
> Wurm oder was auch immer zu senden.
>
> Deine Argumentationslinie ist einfach nur krumm.
> Denk nochmal darueber nach.

Brauche ich nicht, Richter haben das bereits entschieden. Da mußte ich auch 
erst einmal schlucken.

> > Vielleicht sollten wir uns drauf verständigen, daß sämtliche Attachments
> > o.a.
>
> Diese Idee ist so schlecht nicht, wir machen es seit einigen
> Tagen bei der PHP-Liste (d.h. nach dem letzten Virus, der
> darueber gemailt wurde, woraufhin man erstmal mit Hunderten
> Meldungen idiotischer Virenscanner zugemuellt wurde...),
> und es funktioniert wirklich gut. Aber was waere, wenn der
> Filter einen Fehler haette, und aufgrund dieses Fehlers
> ein Attachment, was zufaellig einen Virus/Wurm in sich
> traegt, durchlassen wuerde?
> Wer waere dann auf der Anklagebank?

Der Betreiber des Verteilers.

Beispiel:
Wenn im Supermarkt verdorbene Ware verkauft wird, oder sogar zu Nikolaus 
verschenkt wird, ist der Supermarkt haftbar. Er kann dann vielleicht, wenn 
der Nachweis gelingt, den Hersteller zur Haftung mit heranziehen. Der 
Betreiber des Supermarktes zahlt, und zwar erst einmal jeden Schaden.

> - Der Programmierer des Skripts?
> - Der List-Admin?
> - Der Programmierer des Virus?

Das kann der Betreiber dann danach versuchen, von diesem sein Geld 
wiederzuholen.

> - Der ...?
>
> ROTFL!

Ja, ich auch.

> Beste Gruese,
>    Ralf

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