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Wann MySQL ohne =?iso-8859-1?Q?Lizenzg?= =?iso-8859-1?Q?eb=FChren?= genutzt werden darf !

Wann MySQL ohne Lizenzg ebühren genutzt werden darf !

Ralf Geschke mysql-de_(at)_lists.bttr.org
Mon, 14 Oct 2002 19:43:47 +0200


On Mon, 14 Okt 2002, Elmar Haneke wrote:

> Die GPL erlaubt es nicht, GPL-Code zu nicht-GPL-Code hinzuzulinken, 
> erst die LGPL erlaubt es z.B. bei dynamischem Linken oder bei 
> Bereitstellung der zum statischen Linken benötigten Dateien, es wird 
> verlangt, daß der Endanwender das Modul selbst austauschen kann.

Stop! Die MySQL-Client-Libs stehen unter LGPL. Insofern darf
man diese linken wie man moechte, ob statisch oder dynamisch. 
Ein "Linken" des MySQL-Servers ist fuer die Anwendung gar nicht
notwendig. 
> 
> Das einzige, worüber man bei MySQL streiten kann, ist, wann ein 
> Programm mit MySQL verbunden wird. Wenn die Client-Lib eingebunden 
> wird, ist der Fall klar, wenn ein Middle-Ware-Modul wie z.B. der 
> ODBC-Manager angesprochen wird, könnte man diskutieren, MySQL sieht 
> das hier auch als verbunden an.

Genau - und diese Formulierung ist mehr als unklar, da hat Guido
vollkommen recht. 
Wann ist die Nutzung des MySQL-Server "Nutzung", wann "Linken"? 

Anderes Beispiel: Ein Programm laeuft nur unter Linux. Ich liefere
eine freie Linux-Distribution netterweise mit dem Programm aus (z.B.
auf einer zweiten CD), nur fuer den Fall, dass der Kunde noch
kein Linux-System eingerichtet hat. 
Das Linux-System, was ausgeliefert wird, z.B. Debian, steht unter
GPL. 
Was also, wenn ich netterweise auch den unter GPL stehenden MySQL-Server
auf einem zweiten Medium ausliefere? 

Die Anwendung ist verlinkt mit den LGPL-Client-Libs, diese nutzen
logischerweise den GPL-MySQL-Server. Warum also sollte hier eine
kommerzielle Lizenz notwendig sein? Der MySQL-Server wird weder
eingebettet, noch im Code veraendert, und der Quellcode des 
MySQL-Servers wird selbstverstaendlich mitgeliefert. (Muesste
er nicht mal, nur auf Anforderung erhaeltlich sein, aber das
ist eine andere Geschichte.)

> Wenn man das Programm ganz ohne MySQL-Code ausliefert und erwartet, 
> daß der Endanwender sich MySQL selbst beschafft, dürfte das auch 
> wieder in Ordnung gehen. Die GPL redet hier von der Weitergabe von mit 
> GPL-Code verbundenen Programmen.

Ach - man koennte sogar den MySQL-Server verkaufen, ohne gegen die GPL
zu verstossen...
Und "verbunden" ist die kommerzielle Anwendung ja nur mit den Client-Libs,
nicht mit dem MySQL-Server. 

Fazit: Wenn GPL, dann bitte mit allen Konsequenzen. IMHO sind die
von MySQL AB hervorgebrachten Einschraenkungen nicht GPL-konform. 
Insofern waere es an der Zeit, dies entweder endlich einmal zu klaeren,
wie von Guido ja bereits gefordert, oder die Lizenz des MySQL-Servers
entsprechend zu aendern (oder mal wieder eine neue zu erfinden, 
spasseshalber...). Momentan wird die Lizenz als GPL deklariert,
diese jedoch eingeschraenkt. Damit wird die GPL aufgeweicht,
was nicht in deren Sinne sein kann. 

Beste Gruesse,
   Ralf

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