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Hi Niels, Niels Jäckel schrieb: > Wieso im Rahmen der Gesetze? Gibt es irgentwelche relevanten > Beschränkungen, dass ich keine Informationen über die Nutzer und deren > Surfverhalten auf meiner Website protokollieren und für administrative > Zwecke auswerten darf? Und: Wer soll das kontrollieren? Regeln gelten auch dann, wenn man ihre Einhaltung nicht bis in den letzten Winkel 100%-ig kontrollieren kann. ;-) Ja, es gibt relevante Gesetze. Sogar verfassungsmaessige Grundrechte sind hier beruehrt, sprich GG Art. 1 und 2, was schon etwas ueber die Bedeutung der Materie aussagt. Kritisch wird das Ganze eben, wenn Daten auf einer Website systematisch personenbezogen gesammelt und ausgewertet werden, also praktisch Personen-/Benutzerprofile erstellt werden koennen - jetzt oder spaeter. Hier muessen z.B. aus dem Grundgesetz hergeleitete Grundrechte, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beachtet werden, wie auch gesetzlich geregelte Pflichten von Telediensteanbietern und Prinzipien wie die Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Hier ein paar Links als Beispiellektuere: http://www.datenschutz.de/recht/grundlagen/ http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tddsg/__4.html http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/__3a.html http://www.datenschutz.de/themen/?catchid=1186&score=1 Viele Gruesse Lutz
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