Mailinglisten-Archive |
Hi Sebastian, Sebastian Mendel schrieb: > ich hab nur gehört das man eine Datenschutzerklärung abegeben muss > welche Daten davon gespeichert werden und warum, und warum sie überhaupt > abgefragt werden, denn es ist unzulässig Daten zu erfassen die nicht > direkt für diese Anfrage benötigt werden, erst recht als Pflichtfeld - > somit ist streng genommen für eine Anfrage nur die Email > erforderlich/zulässig! das ist allerdings ein Grenzfall. ;-) Ich meine, der Name darf in einem Mailformular auch noch ein Pflichtfeld sein. Wer etwas von mir will, soll mir bitte mit Namen schreiben. Wenn er mir einen Brief schreiben müßte und eine schriftliche Antwort von mir wollte, dann müßte er mir sogar mit seiner vollen Adresse schreiben. Ich denke, daß sollte man doch ungefähr auf E-Mails übertragen dürfen. Schließlich weiß der Schreiberling doch auch, wer ich bin. Bei einem direkten persönlichen Kontakt darf ich also erwarten und vorschreiben, daß mir nicht anonym geschrieben wird. (Das Beste sind ja die, die den Namen nicht angeben wollten, aber ihn mit sämtlichen Vornamen in der Mailadresse selbst stehen haben. ;-) ) Ich bin auch ein großer Datenschutzfreund, aber anonyme E-Mails schreiben und dann noch eine Antwort erwarten, das schießt aus meiner Sicht doch weit über das Ziel hinaus. Ich sehe es also so: - Newsletter (anonym): Nur die E-Mail-Adresse darf Pflichtangabe sein - E-Mail (persönlich): E-Mail-Adresse und Name dürfen Pflichtfelder sein Wenn man bedenkt, was bei Hartz IV-Anträgen alles abgefragt wird, dürfte das doch so in Ordnung sein, oder? ;-) Viele Grüße Lutz
php::bar PHP Wiki - Listenarchive