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Hallo Michael, >Das sehe ich genauso. Man kann sich nicht einfach aus dem Staub machen, >wenn es einem nicht mehr passt. Damit wirst Du IMHO auch nicht >durchkommen. Und Dein Hoster wird da auch nicht so ohne weiteres >Mitspielen. Und da Du noch nicht Volljährig bist und Du dieses evtl. bei >der Bestellung verschwiegen hast, würde ich auch nicht vor einer >Betrugsanzeige zurückschrecken. "Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab." §108 (1) BGB Der Verkäufer ist dazu verpflichtet die Willenserklärung zu prüfen. Deshalb ist man ja beschränkt geschäftsfähig um vor solchen Geschäften geschützt zu werden. Wenn ein Siebenjähriger bei einem Hoster was bestellen will, wird er ausgelacht und die Einwilligung der Eltern verlangt. Nach BGB sind 7 und 17jährige bei der Geschäftsfähigkeit gleich zu behandeln. Ob es ok ist, ist die andere Sache. Aber im Zweifelsfall legt man das Recht doch immer zu seinen Gunsten aus. Gruß Thomas
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