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>> Mein wirkliches Problem: Der Lehrer hat angekündigt, wenn wir uns > nicht im >> Guten einigen können, werde er gerichtliche Schritte gegen mich und > den >>(technischen) Webmaster, den Privatmann, einleiten. normalerweise hat derjenige, der als Admin-C bei Denic eingetragen ist das Sagen. Der bezahlt ja auch die jährliche Gebühr. Falls die Website auf Schulservern gehostet ist, wäre die Überlegung die Seite auf einen schulfremden Internethost zu speichern. Solange nicht glaubhaft nachgewiesen werden kann, daß der Name mit z.B. öffentlichen Instituten wie Bundesverteidigungsministerium oder geschützten Marken- oder Firmennamen verwechselt werden kann, besteht keine Gefahr. Gruss Roland
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