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[php] [OT] Wichtig!!! Rechtliche Frage

[php] [OT] Wichtig!!! Rechtliche Frage

Enrico Weigelt php_(at)_phpcenter.de
Wed, 4 Sep 2002 07:01:29 +0200


On Tue, Sep 03, 2002 at 07:55:24PM +0200, Barbara Griem wrote:

Hallo Barbara,

> Wäre es nicht besser, einfach eine freidliche Lösung zu
> suchen?
Wozu ? Damit er merkt, daß er sich's erlauben kann ?
Es geht hier um Lehrer, die den Nachwuchs ranzüchten. 
Die haben sich gefälligst erst recht an die Spielregeln 
zu halten und gute Vorbilder zu liefern, gerade wenn es um
einen Straftatbestand wie Nötigung/Erpressung geht.

> Also entweder meldest Du die Domain einfach ab und überlässt
> es diesem übereifrigen Lehrer sich die zu registrieren, oder
Wiso sollte man sowas tun ?

> Du verkaufst Sie, wobei ich da fair bleiben würde und
> maximal die Registrierungsgebühr verlangen würde, damit das
> kein unsinniges Geschachere wird.
Angebot und Nachfrage bestimmten den Preis.
 
> Grundsätzlich denke ich aber, daß der Lehrer der falsche
> Ansprechpartner für Dich ist, da er wohl nicht der
> "PR-Manager" der Schule ist.
Das kommt auch noch hinzu. Chef der Schule ist immernoch der 
Direktor. Und genau bei dem würde ich diesen Fall von 
Nötigung auch anzeigen.

> Falls Du aber die Domain gerne behalten und weiter für Dich
> und Deine Schullaufbahn nutzen willst, würde ich das
> freundlich und glaubhaft darlegen und auf die erste Seite
> schreiben "Dies ist keine offizielle Seite der
> Dingens-Schule".
Eine Verwechlungsgefahr besteht doch nicht. Solange er
nichts schreibt, was eindeutig den Anschein erweckt,
es handle sich um die offizielle Seite, gibts auch kein Problem.
 
> Grundsätzlich ist es besser einen offiziellen Eklat zu
> vermeiden, ich würde das Gespräch mit dem Direx suchen und
> falls die sich stur stellen, die Domain einfach kündigen, es
> lohnt sich doch nicht deswegen sich Feinde zu schaffen.
Doch. Es geht erstens ums eigene Recht, zweitens um die eigene
Weiterentwicklung (als Schüler den erstens Rechtsstreit zu
führen, ist sicher nicht schlecht), drittens muß solche
Willkür vorallem in öffentlichen Bildungseinrichtungen 
gestoppt werden.

So wie sich der Fall hier darstellt, ist das Nötigung, 
wenn der Lehrer mit schulischen Sanktionen droht, ist es 
Erpressung. Straftatbestand nach StGB. Gibts IMHO auch Freiheitsstrafen.

~-n
--
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