Mailinglisten-Archive |
Schwab Bernhard Konrad schrieb: >Weiterhin vergesst Ihr anscheinend das man niemals gezwungen ist die >Abmahnung so wie Sie einen ins Haus gestellt wird auch zu unterschreiben. >Ich kann auch meine eigene Unterlassungserklaerung erstellen nach meinen >Wuenschen, diese dann schicken und mich ggf. dagegen verklagen lassen, >nur wird es da schwieriger mich dranzukriegen. > Genau, der beste Weg ist immer noch: die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, aber den Passus wo es drum geht, dass man die Anwaltsgebühren bezahlen soll streicht. Dadurch wird der Streitwert erheblich runtergesetzt, z.B. von 100.000,- DM (üblich bei solchen sachen) auf eben die Anwaltskosten. Alexander
php::bar PHP Wiki - Listenarchive