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On Fri, Aug 04, 2000 at 12:23:03PM +0200, Schwab Bernhard Konrad wrote: ... > Weiterhin vergesst Ihr anscheinend das man niemals gezwungen ist die > Abmahnung so wie Sie einen ins Haus gestellt wird auch zu unterschreiben. Das nicht, aber die Abmahnung an sich ist nicht so das große Problem. Im kleingedruckten wird Dir als "Schadensverursacher" aber ganz nebenbei und unauffällig die Anwaltrechnung aufgedrückt, und die ist bekannterweise durchaus vierstellig und MUSS bezahlt werden, wenn man nicht sofort gegenklagt. Die Gegenklage hat dann auch noch den Vorteil, daß man sich den Gerichtsstand aussuchen kann - und damit Gravi, falls er es dann ist, seinen Heimvorteil verliert. > Ausserdem, nur weil ich eine Abmahnung bekomme heisst, das noch lange > nicht, das diese Abmahnung auf Gueltigkeit hat! Nein, aber setz Du dich mal ohne Hilfe gegen einen guten Anwalt durch. Vor Gericht. -- ciao, Jens (mailaddr im Header) http://www.pinguin.conetix.de "Schiebe nie etwas auf Boshaftigkeit, was http://www.hitch-hiker.de ausreichend durch Dummheit erklärt werden kann." http://www.linuxfaq.de
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