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> du kannst die UL selbst neu formulieren? > Klar niemand zwingt Dich eine vorgefertigte UL anzunehmen. Nur sollte in Deiner UL das auch drinstehen, das Du als boeser Bube das nicht mehr machst und in Zukunft brav bleibst. > OK, sieht aus als hätte ich was falsch verstanden. WAs ich > meinte, war die > "negative Feststellungsklage", die auch Stefan Münz sofort > angemeldet hat. > Die Kostet auch Geld. > Was tut eigentlich ein Anwalt, der mich auf n kDM > Abmahngebühr verklagt und > die von mir nicht bekommt, weil ich sie nicht HABE? > Klage einrechen, wenn Du verlierst normales Vollstreckungsrecht, Gerichtsvollzieher kommt und pfaendet. Um die Liste aber nicht ins endlose zu ziehen bezueglich dieser Sache wuerde ich sagen wir machen ein kleine Sub-List die sich um sowas wie Abmahnungen kuemmert. Sonst werden wir noch von den anderen gelyncht. Gruss Berni
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