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On Sat, Aug 05, 2000 at 02:23:18PM +0200, Schwab Bernhard Konrad wrote: > > du kannst die UL selbst neu formulieren? > Klar niemand zwingt Dich eine vorgefertigte UL anzunehmen. Nur sollte in > Deiner UL das auch drinstehen, das Du als boeser Bube das nicht mehr > machst und in Zukunft brav bleibst. Aha. > > OK, sieht aus als hätte ich was falsch verstanden. WAs ich meinte, war > > die "negative Feststellungsklage", die auch Stefan Münz sofort > > angemeldet hat. > Die Kostet auch Geld. Klar (umsonst gibts nur den Tod), aber damit hat man wie gesagt schon mal den Heimvorteil. > > Was tut eigentlich ein Anwalt, der mich auf n kDM Abmahngebühr verklagt > > und die von mir nicht bekommt, weil ich sie nicht HABE? > Klage einrechen, wenn Du verlierst normales Vollstreckungsrecht, > Gerichtsvollzieher kommt und pfaendet. mit "nicht HABE" meinte ich _wirklich_ nicht HABE. =;) Anders gesagt, wenn mir jemand für den Inhalt meines Zimmers [*] k*1000.- geben würde, würde ich die nehmen und möglichst weit weglaufen :-) [*] Alles was Wert hat (z.B. Möbel) gehört nämlich dem Vermieter ... > Um die Liste aber nicht ins endlose zu ziehen bezueglich dieser Sache > wuerde ich sagen wir machen ein kleine Sub-List die sich um sowas wie > Abmahnungen kuemmert. Sonst werden wir noch von den anderen gelyncht. Du hast recht, Rest also vorerst via Mail. -- ciao, Jens (mailaddr im Header) http://www.pinguin.conetix.de "Schiebe nie etwas auf Boshaftigkeit, was http://www.hitch-hiker.de ausreichend durch Dummheit erklärt werden kann." http://www.linuxfaq.de
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