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Hallo, > über das Vertragsende hinaus. Sie dürfen weder für fremde Zwecke > angepasst, noch an Dritte weiter gegeben werden. Die Copyrightangaben Das bringt nix. Im Urheberrecht gibt es den sogenannten Erschöpfungsgrundsatz. Deine Klausel dürfte demnach unwirksam werden. Behauptet mal einer, der sein Jura-Studium wegen grösseren Interesses für die Informatik nicht abgeschlossen hat ;-) Der Gang zum (Patent-)Anwalt ist der bessere Weg. > Ein meine Steuerberatering und ein Anwalt sagte mir, das dieses > Ausreichend ist. Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht sind echte Exoten für den klassischen Volljuristen. Geh zu einem Patentanwalt, frag ihn, ob er ein Abo der GRUR hat und lass dann Deine Verträge nochmal prüfen. Aber das ist hier imho auch OT und die Diskussion hatten wir auch schon einige Male. Der beste Schutz ist noch immer, einfach alle Kommentare zu entfernen und vielleicht etwas mit den Variablen- und Funktionsnamen rumzuspielen. Schon ab schätzungsweise wenigen Tausend Codezeilen wird es dann so undurchdringlich, dass man das Teil besser gleich neu schreibt. gruss ritze
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